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Führerschein mit 17: Wie funktioniert das?

Begleitetes Fahren mit 17

Noch ein Grund, dem 18. Geburtstag entgegen zu fiebern: Erst wer volljährig ist, darf sich hierzulande selbst hinters Steuer setzen. Doch es gibt eine Ausnahmeregelung: Das „Begleitete Fahren mit 17“ wurde ab 2004 nach und nach in allen deutschen Bundesländern eingeführt. Damit dürfen Jugendliche bereits ein Jahr früher selbst Auto fahren. Doch welche Auflagen stecken dahinter? Führerschein-bestehen.de erklärt, was es beim Führerschein mit 17 zu beachten gibt.

Führerschein mit 17: Infos zur Anmeldung

Wer seinen Führerschein mit 17 machen will, darf sich bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag bei einer Fahrschule für die Klasse B oder BE anmelden. Parallel muss auch ein Antrag bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden: Hierzu ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Darüber hinaus müssen in dem Antrag auch bereits die Namen der späteren Begleitpersonen genannt werden – die Anzahl dieser ist unbegrenzt – nachträgliche Änderungen in der Prüfbescheinigung sind jedoch möglich.

Beim Führerschein mit 17 erhält der Fahrer eine sogenannte Prüfungsbescheinigung – nicht aber den regulären EU-Kartenführerschein. Letzteren gibt es erst zum 18. Geburtstag.

Begleitpersonen für den Führerschein mit 17

Prüfungsbescheinigung beim Führerschein mit 17

Nur unter Begleitung: Mit 17 darf nur fahren, wer eine in der Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson neben sich sitzen hat. Doch das darf unter Umständen auch nicht einfach der große Bruder sein. Die Begleitperson muss spezielle Kriterien erfüllen: Das Mindestalter liegt bei 30 Jahren. Zudem muss die Begleitperson ihren Führerschein schon seit mindestens 5 Jahren durchgängig besitzen. Nicht zuletzt bedeutet das auch, sie sollte nicht schon selbst einmal negativ im Straßenverkehr aufgefallen sein: Begleitpersonen dürfen maximal einen Punkt im Fahreignungsregister vorweisen.

Theoretische und praktische Prüfung

Wer früher lernt, sitzt schneller am Steuer: Für den Führerschein ab 17 können sich künftige Fahranfänger bereits im Alter von 16,5 Jahren anmelden. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag kann dann bereits die Theorieprüfung abgelegt werden – die praktische Prüfung folgt frühestens einen Monat vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres. Und wer alle Prüfungen bestanden hat und ein Jahr später 18 wird, hat nichts mehr zu befürchten: Der Führerschein mit 17 wird mit der Volljährigkeit automatisch in eine reguläre Fahrerlaubnis umgewandelt – ganz ohne zusätzlichen Prüfungsstress.

Und wie ist das mit der Probezeit?

Autofahren mit Begleitung beim Führerschein mit 17

Die Probezeit beim Erwerb eines Führerscheins dauert generell 2 Jahre. Das bedeutet: Wer seine Prüfbescheinigung pünktlich zum 17. Geburtstag in den Händen hält, hat die Probezeit mit dem 19. Geburtstag hinter sich. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es etwa, wenn vor dem BF17-Führerschein bereits mit 16 ein Motorradführerschein gemacht wurde – in diesem Fall endet die Probezeit schon mit Vollendung des 18. Lebensjahrs. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass während der Probezeit keine Auflagen missachtet wurden: andernfalls kann sich die Probezeit auf 4 Jahre verlängern oder es wird ein Aufbauseminar nötig.

Fahren ohne Begleitung?

Keine gute Idee: Wer während des begleiteten Fahrens mit 17 einfach ohne eine in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson fährt, dem droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt. Zudem ist erstmal Schluss mit Autofahren: Die Fahrerlaubnis wird aufgrund des schwerwiegenden Verstoßes erstmal widerrufen. Erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar kann diese neu erteilt werden.

Alle Infos zum Führerschein mit 17 auf einen Blick:

  • Du kannst dich schon mit 16,5 Jahren für den Führerschein mit 17 anmelden
  • Zum Autofahren mit 17 ist eine Begleitperson notwendig: mindestens 30 Jahre alt, seit 5 Jahren im Besitz des Führerscheins sein, höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Mit dem 18. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung automatisch in einen regulären Karten-Führerschein umgewandelt
  • Die Probezeit dauert auch beim Führerschein mit 17 nur zwei Jahre, sofern nicht gegen die Auflagen verstoßen wurde
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