PKW-Klassen (B, B 96, BE)
Motorrad-Klassen (AM, A1, A2, A)
LKW-Klassen (C, CE, C1, C1E)
Bus-Klassen (D, DE, D1, D1E)
Traktor-Klassen (T, L)
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PKW-Klassen: B, B 96, BE |
B |
Auto
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe
der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch
"Begleitetes Fahren mit 17")
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B 96 |
Auto
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre
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BE |
Auto + Anhänger
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre
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Motorrad-Klassen: AM, A1, A2, A |
AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge
Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
- Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
- Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,
- Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,
- bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).
Mindestalter: 16 Jahre
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A1 |
Leichtkrafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.
Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre
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A2 |
Mittelschwere Krafträder
- Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für "Altbesitzer" mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre
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A |
Schwere Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge
Kraftrad über 45 km/h bbH
- über 35 kW Motorleistung,
- Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
Kraftfahrzeuge
- Motorleistung mehr als 15 kW,
- Hubraum mehr als 50 ccm.
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter:
- Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
- bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
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LKW-Klassen: C, CE, C1, C1E * |
C * |
LKW
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klasse: C1
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz mitgeführt
wird.
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CE * |
LKW (mit Anhänger)
(Lastzüge und Sattelzüge)
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine
Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE
Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz
mitgeführt wird.
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C1 * |
Kleiner LKW
Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
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C1E * |
Kleiner LKW (mit Anhänger)
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg
zulässiger Gesamtmasse).
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger
Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die
Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des
Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht
größer als 12 t.
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E
Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre. Wenn die zulässige Gesamtmasse des
Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im
gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre, wenn
der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen
Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation nach dem
Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz mitgeführt wird.
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Bus-Klassen: D, DE, D1, D1E * |
D * |
Bus
Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und mit Anhänger bis 750 kg
zulässiger Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klasse: D1
Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 21 Jahre
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DE * |
Bus (mit Anhänger)
Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg
zulässiger Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig.
Mindestalter: 21 Jahre
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D1 * |
Kleiner Bus
Omnibusse mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klasse: B
Mindestalter: 21 Jahre
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D1E * |
Kleiner Bus (mit Anhänger)
Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse D1 und Anhänger (max. 12.000 kg
zulässiger Gesamtmasse)
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
Vorbesitz Führerscheinklasse D1 notwendig.
Mindestalter: 21 Jahre
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Traktor-Klassen: T, L |
T |
Traktoren
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32
km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit
Anhänger.
Eingeschlossene Klassen: L
Mindestalter: 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur
Zugmaschinen bis 40 km/h.
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L |
Kleine Traktoren
Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h);
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter: 16 Jahre
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